Beratung für Berater

Horatempora wurde aus der Beratung heraus für Berater entwickelt. Unser Angebot richtet sich insbesondere an High-Professionals und Berufsträger, die ihre Zeit Mandanten zur Verfügung stellen und sachgemäß abrechnen wollen.

Unser Management-Team vereint jahrelange Expertise aus der Spitzenberatung und kennt die Bedürfnisse unserer spezialisierten Kunden bis ins Detail. Unsere High-Tech-Softwarelösung wurde gezielt für den Praxisalltag entwickelt und ist darauf ausgerichtet, auch den Anforderungen unserer anspruchsvollsten Kunden gerecht zu werden.

Vorteile unserer Lösung für den Erfolg Deiner Beratungspraxis:

Hoher Praxisbezug

Profitiere vom einzigartigen Anwendungsfokus von Horatempora. Unsere Software ist bis ins Detail auf die Abläufe in der Beratungspraxis abgestimmt, um Dich bestmöglich in Deinem Arbeitsalltag zu unterstützen. Die benutzerfreundliche Oberfläche sorgt für eine nahtlose User Experience und macht müheloses Arbeiten zur Selbstverständlichkeit.

Ready-to-Use

Anders als andere Programme für Zeiterfassung, Rechnungsstellung und Zeitmanagement ist Horatempora von der ersten Minute an einsatzbereit. Für Dich und Dein Team bedeutet dies minimalen Aufwand für Einweisung und Schulung. Unser Ready-to-Use-Prinzip erspart Dir nicht nur wertvolle Zeit, sondern auch die sonst in der Branche üblichen hohen Implementierungskosten.

One-Hand-Solution

Horatempora bietet Dir eine umfassende Suite an Tools für Deinen Praxisalltag – von KI-gestützter, automatischer Zeiterfassung über die Erstellung rechtskonformer Rechnungen bis hin zu einem leistungsstarken Analyse-Dashboard für Dein Zeitmanagement. Alles, was Du brauchst, aus einer Hand, für eine effiziente Praxisführung.

Rechtssicherheit

Von Beratern für Berater steht darüber hinaus auch für ein Höchstmaß an Rechtssicherheit. Wir integrieren stets die neuesten gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere zu Datenschutz und Berufspflichten. So bist Du jederzeit auf der sicheren Seite – von der Einhaltung strikter Datenschutzrichtlinien bis hin zur Erfüllung des neuen X-Rechnungsformats, das ab dem 1. Januar 2025 gefordert wird.